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Workshop „Entrepreneurial Design"

Der Workshop beschreibt den Weg von der Idee zum Geschäftsmodell. Ausgehend von den unterschiedlichen unternehmerischen Ideen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, werden gemeinsam die erforderlichen Bausteine beleuchtet, um daraus erste Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Im Zentrum des Workshops stehen unter anderem folgende Aspekte:

  • Der Zusammenhang der 9 Geschäftsmodell-Bausteine
  • Die verschiedenen Ausprägungsformen und Merkmale der Produkte & Dienstleistungen
  • Die unterschiedlichen Arten und Varianten der Einnahmequellen   
  • Die Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Überlegungen im Rahmen eines Geschäftsmodells

Teilnahmebedingungen

 

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche

  • ab Vollendung des 15. Lebensjahres bzw.
  • die am 31. Dezember des Anmeldejahres nicht älter als 20 Jahre bzw.
  • mindestens im 1. Lehrjahr sind

  und eine der folgenden Schultypen besuchen:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS),
  • Berufsbildende mittlere und höhere Schule (BMHS),
  • Österreichische Auslandsschule (lt. Liste auf www.bmbwf.gv.at),
  • Polytechnische Schule (PTS),
  • Berufsschule (BS). 

Welche Themen können eingereicht werden?

Die Auswahl der Fragestellung, die ihr bearbeiten wollt, ist bei Jugend Innovativ grundsätzlich frei und kann von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst oder gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Lehrern bzw. Ausbildnerinnen und Ausbildnern erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass sich das Projektthema einer der folgenden Kategorien des Wettbewerbs zuordnen lässt:

  • Design
  • Engineering
  • Science
  • Young Entrepreneurs
  • Sustainability (Sonderpreis-Kategorie der Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative)
  • Digital Education (Sonderpreis-Kategorie der Innovationstiftung für Bildung)

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer können an einem Projekt arbeiten?

Teilnehmen können sowohl Einzelprojekte als auch Gruppen- bzw. Klassenprojekte. Für jedes Team ist eine Schülerin bzw. ein Schüler als Projektkoordinatorin bzw. Projektkoordinator im Projektantrag bekannt zu geben. Zum Halbfinale bzw. Bundes-Finale können aber nur max. vier Schülerinnen bzw. Schüler einer Gruppe zur Projektpräsentation eingeladen werden. Bei den meisten internationalen Reisepreisen werden nur Projekte zugelassen, bei denen die Projektteams maximal aus zwei bis drei Personen bestehen. 

Was ist vor Anmeldung des Projektes zu beachten?

  • Das Projektteam soll sich mit aktuellen Fragestellungen beschäftigen, die aus eigenen Ideen und Erfahrungen entstanden sind.
  • Bei der Themenwahl und Team-Zusammensetzung sowie bei der Konzeption, Durchführung und Dokumentation des Projekts sind Gender- und Diversitätsaspekte zu berücksichtigen.
  • Projekte, die bereits in der Vergangenheit beim Wettbewerb Jugend Innovativ eingereicht wurden, sind nicht zugelassen; auch wenn es sich um eine erweiterte Aufgabenstellung im Sinne einer Fortsetzung handeln sollte.
  • Bei der Projekteinreichung sind die Termine, Fristen und Formanleitungen einzuhalten – siehe dazu die Anleitung Projektbericht unter dem Punkt Downloads auf www.jugendinnovativ.at.
  • Eingereichte und am Wettbewerb teilnehmende Projekte sollen während des laufenden Schuljahres ausgearbeitet werden. Bereits abgeschlossene Projekt bzw. Diplomarbeiten können nicht berücksichtigt werden.

Folgende Bedingungen sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor Teilnahme zu berücksichtigen:

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Angabe von persönlichen Daten (im Rahmen der Registrierung sowie im Anmeldeformular) erforderlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich sämtliche Daten vollständig und richtig anzugeben (siehe auch unten Abschnitt „Datenschutz“).

Die Preisverleihung zum Halb- und Bundes-Finale wird im Rahmen einer Veranstaltung stattfinden, auf der die ausgezeichneten Projekte und Projektteams der Öffentlichkeit vorgestellt werden und Fotos, Interviews und Videos mit den ausgezeichneten Teilnehmerinnen und Teilnehmern gemacht werden. Vor- und Nachname sowie Bild und Videoaufnahmen aller Finalistinnen und Finalisten im Bundes-Finale werden in Print- und Online-Medien für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden.

Folgende Bedingungen sind während der Projektarbeit zu berücksichtigen:

  • Alle schriftlichen Dokumentationen (wie z.B. Projektbericht, Anmeldeformular, etc.) müssen in deutscher Sprache verfasst sein und die mündliche Jury-Präsentation soll ebenfalls in deutscher Sprache erfolgen.
  • In der Phase der Projektvorbereitung sollen in Hinblick auf Schutz-, Nutzungs- und Urheberrechte ausreichend Recherchen durchgeführt werden, die im Projektbericht zu dokumentieren sind (konkrete Patentrecherchen, geplante oder erfolgte Patentanmeldungen). Umfang und Darstellung der Recherche-Ergebnisse fließen in die Jurybewertung mit ein. Für die erforderlichen (weltweiten) Recherchearbeiten wird empfohlen, eine kompakte Projektbeschreibung in englischer Sprache zu verfassen. (Diese wird gegebenenfalls auch für die Teilnahme zu internationalen Wettbewerben benötigt.)
  • Die Jury behält sich vor, aus inhaltlichen Gründen eingereichte Projekte gegebenenfalls anderen Kategorien zuzuteilen.
  • Eine Änderung der Kategoriezuordnung während des laufenden Wettbewerbs ist nur nach Absprache mit der Wettbewerbsleitung bis jeweils Anfang März möglich.
  • Die Teilnahme erfolgt freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb.

Ausgeschlossen sind:

  • Experimente und Projekte, bei denen Tiere in Mitleidenschaft gezogen werden (Tierversuche) und die Aspekte des Tierschutzes als auch der Tierethik keine Berücksichtigung finden;
  • Projekte, die entweder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst oder andere gefährden, wie z.B. Experimente mit Sprengstoff, Drogen oder radioaktiven Stoffen;
  • Projekte bzw. Dokumentationen, die eine reine Literatur-Zusammenstellung sind;
  • Projekte, die reine Anwendung bzw. Ausprogrammierung von bekannten Benutzeroberflächen (Websites, Apps, …) ohne Bezug zu den Kategorien bzw. nur die Anwendung von bekannter Software zum Inhalt haben;
  • Projekte, die keine erkennbare Eigenleistung von Schülerinnen und Schülern aufweisen und überwiegend von Lehrpersonen bzw. Expertinnen oder Experten durchgeführt werden.